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Standortfindung

  • Administrator
  • 18. Juni 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Im Rahmen der Standortsuche wurden 18 potenzielle Grundstücke auf ihre Eignung hin überprüft. Grundlage dieser Analyse war ein festgelegter Kriterienkatalog, in dem neben planungsrechtlichen und verkehrstechnischen auch einsatztaktische Anforderungen berücksichtigt wurden. Unter den geprüften Optionen befand sich auch die Möglichkeit eines Gemeinschaftsbaus mit der Firma Schunk.


Die erforderliche Grundstücksgröße wurde auf Basis der DIN 14092 – Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser sowie des Bedarfs- und Entwicklungsplans der Gemeinde Heuchelheim bestimmt.


Darüber hinaus fanden folgende Regelwerke Berücksichtigung:

  • Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Sicherheit in Feuerwehrhäusern

  • Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinien


Bedeutung der Hilfsfrist

Ein zentrales Bewertungskriterium war die Einhaltung der sogenannten Hilfsfrist.

Diese definiert in Hessen den Zeitraum, in dem die Feuerwehr nach Eingang der Alarmierung am Einsatzort eintreffen muss. Ziel ist es, innerhalb von 10 Minuten nach Notrufeingang mit einer angemessenen Anzahl an Einsatzkräften vor Ort zu sein – ein wesentlicher Faktor zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr.


Isochronenberechnung und Fahrversuche

Zur Beurteilung der Lagequalität der Standorte wurden sogenannte Isochronenberechnungen eingesetzt. Dabei handelt es sich um modellgestützte Kartenanalysen, die auf Basis der Straßennetze und realer Verkehrsbedingungen die erreichbaren Entfernungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (hier: 10 Minuten) grafisch darstellen.


Die Ergebnisse dieser Berechnungen wurden durch praxisnahe Fahrversuche mit Einsatzfahrzeugen überprüft und bestätigt.


Ergebnis

Nach Abschluss der Bewertungsverfahren blieben drei potenziell geeignete Standorte übrig. Nur einer dieser Standorte befand sich jedoch überwiegend im Eigentum der Gemeinde, was einen entscheidenden Vorteil für die zeitnahe Realisierung des Neubaus darstellt.

 
 
 

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